Skip to main content

Was tut ein Notar?


Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, übt also eine „hoheitliche“ Tätigkeit aus. Er vertritt dabei nicht, wie ein Rechtsanwalt, einseitig die Interessen „seines“ Mandanten, sondern ist Sachwalter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, im Geben und Nehmen ausgewogenen und menschlich passenden Lösung. 

Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind: 

Bei anderen Rechtsgeschäften (z. B. Testamentserrichtung) ist neben der notariellen Form auch privatschriftliche Errichtung möglich. Allerdings wird der notariell beurkundeten Variante vom Gesetz häufig höhere Bindungswirkung (Erbvertrag) und einfachere Umsetzung (Entbehrlichkeit eines Erbscheins) zuerkannt. 

  • Grundstücksübertragungen

  • Erbbaurechtsverträge

  • Grundpfandrechtsbestellungen

  • Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

  • Bauträgerverträge

  • Überlassungen von Immobilien

  • ferner Eheverträge und Adoptionsanträge

  • schließlich Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.)

  • Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen

  • Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen